Manchmal kann man sich doch nur an den Kopf fassen…. da kommt eine aserbeidschanische Familie nach Deutschland, wird als Asylbewerber anerkannt und möchte so richtig deutsch werden, also einen deutschen Namen annehmen. Geht nicht.
Der Wunsch von Ausländern nach vollständiger Integration ist kein Grund für einen Wechsel zu deutschen Namen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und die Klage einer aus Aserbaidschan stammenden Familie gegen die Stadt Göttingen abgewiesen. Auch dass die Kinder Vornamen mit Bezug zum moslemischen Glauben trügen, sei kein großes Problem, weil andere damit nicht unbedingt eine aktive Glaubensausübung verbänden.Leute, Leute, in welchem Elfenbeinturm leben die Richter denn heutzutage?
Ich weiss nun nicht genau, was beschämender an diesem Vorgang ist: dass eine Familie meint, ihren ausländisch klingenden Namen ablegen zu müssen, um nicht diskriminiert zu werden, oder dass das Gericht der Familie dies verwehrt mit dem Hinweis, man könne so nicht gesellschaftliche Fehlentwicklungen beheben. Das klingt ungefähr so, als würde man den Gebrauch einer kugelsicheren Weste verbieten, mit dem Hinweis darauf, dass man durch diesen Schutz die Kriminalität nicht senken könne. Absurd? In der Tat!
Denn andersrum geht es durchaus: fühlt sich ein Deutscher zum radikalen Islam hingezogen und konvertiert, dann darf er selbstverständlich einen gut islamischen und meist schwer zu merkenden Namen annehmen. So wird aus dem Paul-Gerhard Hübsch nach der Konvertierung Hadayatullah Hübsch und kein Gericht verbietet ihm das. Ist wahrscheinlich auch besser so, denn jetzt ist er als (vermutlich sowieso radikaler und potenziell terroristischer) Konvertit zu erkennen. Also darf Paul-Gerhard, um seine neue Ausrichtung auch nach aussen zu tragen, Hadaya-dings heissen – aber umgedreht? Darf aus Ali ein Hans werden? Nur damit seine Bewerbung nicht ungelesen auf den Stapel “ablehnen” landet? Wo kämen wir da hin? Da könnte ja jeder kommen und sich klammheimlich ins deutsche Volk einschleichen, ohne dass man es irgendwie erkennen kann.
Bei den Russlanddeutschen war es vor Jahren sogar üblich, einen Namen “verpaßt” zu bekommen, damit er gut deutsch klingt. So wurde aus einer Helena eine Helene und aus Irina eine Irene. So wirklich gefragt wurden sie damals gar nicht.
Heisst es nicht so schön “Namen sind Schall und Rauch”? Aber solange ein Ausländer Ausländer bleibt, bloß weil er viele Ü in seinem Namen hat – egal wie lange er schon den deutschen Paß hat – wäre es eigentlich reine Notwehr, seinen Namen eindeutschen zu dürfen. Auch wenn das dem rechten Gesindel nicht passt. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist ja nun wirklich nicht als Beweis zu nehmen, sonst müsste man den rechten Rand der deutschen Gesellschaft wahrscheinlich zu 95% ausbürgern…
Kommentar hinterlassen