Angekommen. Tagebuch einer Ausgewanderten

das war’s dann mit dem Visum

Der Europäische Gerichtshof hält an Beschränkungen des Zuzugs von türkischen Staatsbürgern in die EU fest, selbst wenn dies der Dienstleistungsfreiheit widerspricht. Jedes Mitgliedsland kann laut einem Ende September gefällten Urteil die Zuwanderung von türkischen Staatsbürgern nach eigenem Ermessen einschränken.

Damit hat sich auch die Hoffnung für Ausländer in der Türkei zerschlagen, dass die berüchtigte „90-Tage-in-180-Tagen-Regelung“ gekippt wird, auch wenn es bereits Erleichterungen zumindest beim Visarecht für länger Aufenthalte geben wird (ab 2014 kann man nach 8 Jahren Aufenthalt in der Türkei unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen) .
Im letzten Jahr sagte ein türkischer Beamter unserer Redaktion: „Solange es diese Schengen-Regelung gibt, wird sich auch an der Regelung für Europäer in der Türkei nichts ändern. Das ist EU-Recht, Punkt“.
Die Bestätigung der Visafreiheit für die Inanspruchnahme passiver sowie die Darbringung aktiver Dienstleistung türkischer Staatsbürger wäre ein mutiges und notwendiges Signal gewesen in einer Zeit, in der viele Türken immer „europamüder“ werden und die Rede vom „Christenclub“ macht wieder verstärkt die Runde.
Für mich hat diese Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Dienstleistung (bei der der Europäische Gerichtshof ansonsten eher keinen Unterschied macht) auch einen faden Beigeschmack: Zum Dienstleisten dürft Ihr kommen, Leistungen dürft Ihr erbringen – aber wenn Ihr als Urlauber, Geschäftsleute, Messebesucher oder Verwandte kommt und Dienstleistungen in Anspruch nehmt – dann braucht Ihr nach wie vor ein Visum… und zwar oft unter Bedingungen, die einer
Adoption des türkischen Gastes durch die einladende Familie  oder Personen an Papierkrieg und Voraussetzungen kaum nachsteht.  Oft zum Schaden des türkischen Gastes, für den sich dann so mancher Unternehmer die Mühe nicht mehr macht – als auch zu Schaden der deutschen Wirtschaft, da schon viele Messebesuche türkischer Unternehmer an dieser „Einladung“ gescheitert sind – und natürlich dann in andere Länder ausgewichen sind.
So wird das Urteil in weiten Kreisen der Türkei als das wahrgenommen, was es wahrscheinlich auch ist: keine rechtliche und objektive, sondern eine politische, wenn nicht gar populistische Entscheidung. Das Signal ist in der jetzigen – innenpolitisch brisanten und sensiblen – Stimmung in der Türkei verheerend: Mehr Europa für alle, aber bitte nicht für Türken.  Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich mit der Entscheidung des EUGH in ihrer restriktiven Visavergabe bestätigt, die auch jetzt schon um vieles schärfer gehandhabt wird als in anderen Schengen-Staaten.  Dies übrigens sehr zum Missfallen vieler mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die nun weiterhin eine steigende wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem wichtigen Exportland  verhindert sehen. So wurden nationale Einreisebeschränkungen stärker gewichtet als eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die eigentlich traditionell enge wirtschaftliche Beziehungen pflegen.
Von der Schwierigkeit, türkische Freunde oder Familienangehörige in Deutschland zu besuchen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht erst anfangen. Nur soviel: es ist eigentlich ein Unding, dass in der Türkei lebende  und verwurzelte deutsch-türkische Familien  trotz bester finanzieller Voraussetzungen und trotz langjähriger Ehe mit einem deutschen Ehepartner denselben Aufwand mit Antrag, Verpflichtungsermächtigung aus Deutschland und naja, inzwischen nur noch Fahrt nach Antalya auf sich nehmen müssen, um einen zweiwöchigen Urlaub in Deutschland zu verbringen.  Für diejenigen, die es noch nie gemacht haben: bei der Verpflichtungserklärung muss der Einladende seine Einkommensverhältnisse inklusive Verbindlichkeiten, Wohnraum und etliches andere offenlegen – und er unterschreibt eine unbegrenzte Bürgschaft für alle Kosten, die der Gast bei seinem Deutschlandaufenthalt dem deutschen Staat verursacht. Einschliesslich Abschiebungskosten.
Steht ausdrücklich im Antrag….

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